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Der Kopfgeldjäger-Kodex

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Der Kopfgeldjäger-Kodex  Empty Der Kopfgeldjäger-Kodex

Beitrag  GGG Mo Okt 24, 2016 11:29 am

Der Kopfgeldjäger-Kodex ist ein ungeschriebenes Richtmaß für alle Kopfgeldjäger, an die sich ein Großteil dieser hält und der als sehr wertvoll betrachtet wird. Entgegen der allgemeinen Überzeugung, die Kopfgeldjäger als gewissenlos, ehrlos und wild darstellt, verlangen diese Regeln dem Jäger unter anderem Zivilcourage und Loyalität ab. Der exakte Wortlaut der Regeln variiert von Insel zu Insel, die Bedeutung ist jedoch überall dieselbe.
Während er einerseits als allgemein akzeptiert gilt, sind Verstöße gegen den Kodex und sogar völlige Missachtung desselben keine Ausnahme. Es existieren Kopfgeldjäger, die skrupellos andere Jäger bei der Arbeit behindern oder sich sogar gegenseitig abschlachten. Der Verstoß gegen den Kodex schließt den Kopfgeldjäger jedoch in einigen Fällen gleichermaßen aus allen Regeln des Kodex aus, die zu seinem Schutz dienlich sein könnten, sodass er als Verräter betrachtet und nicht anders behandelt wird als eine übliche Zielperson.

• Kein Kopfgeld ist es wert, dafür zu sterben:
• Personen haben kein Kopfgeld, nur Ziele haben ein Kopfgeld: Diese einfache Regel beschreibt die Art, wie Kopfgeldjäger ihre Profession handhaben, besser als jede andere. Sie gibt die Einstellung wieder, dass jedes lebende intelligente Wesen ein gewisses Maß an Respekt verdient, wenn jedoch ein Kopfgeld auf das Individuum ausgesetzt ist, verliert es damit gleichzeitig jegliche Rechte und ist nicht mehr als Person anzusehen, sondern als Zielobjekt. Dem Ziel, das nun kein Mitglied der Gesellschaft mehr ist, wird keinerlei Mitgefühl entgegen gebracht. Auf diese Weise unterscheiden Kopfgeldjäger klar zwischen ihren Zielpersonen und jeglichen anderen Personen.
• Fange nach Plan, töte bei Notwendigkeit: Das Töten einer Zielperson ist in einigen Fällen notwendig, womit sich die Kopfgeldjäger zurechtfinden müssen. Sie erachten es als geschäftliche Angelegenheit. Sofern die Tötung des Zielobjekts jedoch weder notwendig ist noch eindeutig vom Klienten gewünscht wurde, handelt es sich um Mord, und Mord hat für einen Kopfgeldjäger dieselbe Bedeutung wie für jeden anderen, womit es als Verbrechen betrachtet wird. Nichtsdestotrotz kommt es nicht selten vor, dass der Zielperson mit dem Tod durch die Waffe des Jägers ein besseres Schicksal zuteil wird, da der Auftraggeber ein persönliches Interesse daran hat, das Individuum lebendig zu erhalten - in einigen Fällen, um es zu foltern. Die Höhe des Kopfgeldes kann auch stark davon abhängen, ob die Zielperson die Jagd überlebt, oft wird dies dem Kopfgeldjäger überlassen, bei Auslieferung eines lebendigen Subjekts ist der Preis dann weitaus höher.
• Kein Jäger sollte einen anderen Jäger töten: Diese Regel rührt daher, dass Kopfgeldjäger sich selbst und gegenseitig als eine eigene Art betrachten. Dies ist ganz unabhängig davon, welcher Spezies, welchem Geschlecht, welcher Gilde oder wem sonst ein Kopfgeldjäger angehört, auch macht es keinen Unterschied, ob die Methoden oder Lebensweise eines Jägers beanstandet oder befürwortet werden. Sofern jemand als Kopfgeldjäger tätig ist, gilt für alle anderen Kopfgeldjäger, dass sie diesem keinen Schaden zufügen dürfen. Wie alle anderen Regeln gilt allerdings auch diese nur für solche Kopfgeldjäger, die dem Kodex folgen, und falls ein Kopfgeldjäger gegen eine der anderen Regeln des Kodex verstößt oder auf ihn selbst ein Preis ausgesetzt ist, wird der durch diese Regel nicht länger geschützt. Ab dann gilt er nur noch als Zielobjekt, als Ware.
• Kein Jäger soll sich in die Jagd eines anderen einmischen: Die Jagd nach einer Zielperson wird vom Kopfgeldjäger traditioneller Weise als persönliches Duell zwischen ihm und seinem Ziel angesehen, auch wenn viele dazu tendieren, in Gruppen zu jagen. Wenn der Kopfgeldjäger über sein Opfer siegt, ist es ein persönlicher Triumph, der seinen erhabenen Intellekt und seine Fähigkeiten beweist. Sich in die Jagd eines anderen einzumischen bedeutet, die Frage offen zu lassen, ob der Jäger oder der Gejagte besser ist, und damit eventuell für immer zu vereiteln, dass diese Frage geklärt und das Duell ausgetragen werden kann. Der Konkurrenzkampf zwischen Kopfgeldjägern ist oft sehr stark, wodurch die Grenze zwischen Rivalität und Einmischung in das Geschäft des anderen dünn sein kann, aber während einer dem anderen nicht direkt schaden darf, existiert kein Gesetz gegen die Anheuerung anderer, die diese Arbeit übernehmen. Wenn jedoch eine solche Aktion auf einen Kopfgeldjäger direkt zurückverfolgt werden kann, ob er erfolgreich war oder nicht, muss er in jedem Fall mit Konsequenzen rechnen.
• Bei der Jagd wird gefangen oder getötet, niemals beides: Sobald der Kopfgeldjäger seine Zielperson gefasst hat, hat er sich dafür entschieden, sie leben zu lassen. Ein Ziel zu töten, wenn es die Jagd erfordert, ist legitim, ein Ziel zu töten, das bereits in Gewahrsam ist, wird als Mord betrachtet und ist somit unverzeihlich und gegen den Kodex. Ein anderer Fall ist es, wenn das Individuum bei einem Fluchtversuch getötet wird, in einem solchen Fall tritt diese Regel nicht mehr in Kraft. Gewissermaßen deckt sich diese Regel schon mit „Fange nach Plan, töte bei Notwendigkeit“.
• Kein Jäger sollte einem anderen Jäger Hilfe verweigern: Selbst den besten Kopfgeldjägern und Meisterjägern geschieht es, dass sie in Bedrängnis geraten und auf Hilfe angewiesen sind. Selbst wenn ein anderer Jäger damit vorübergehend seine eigene Jagd abbrechen muss, verpflichtet der Kodex ihn zur Unterstützung des in Not geratenen Kollegen. Selbst persönliche Differenzen dürfen hierbei kein Hindernis sein. Derartige Unterstützungen sind zwar selbstverständlich, eine anschließende Gegenleistung jedoch ebenso.

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Beitrag  Erebos Mo Okt 24, 2016 11:47 am

Braucht man lizenzen oder rennt jeder einfach nur rum und behauptet er ist kopfgeldjäger?
Wie einfach sind die zu kriegen?

Frage zu " Fange nach Plan, töte bei Notwendigkeit"
Wenn man von entsprechenden Foltergedanken weiß, kommt es vor das einige jäger das ziel bewusst tot abliefern?
und wenn man ein "alive" auftrag hatte, aber das ziel tatsächlich im eifer des gefechts umgekommen ist, kann dann die zahlung komplett verweigert werden?
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Beitrag  GGG Mo Okt 24, 2016 12:01 pm

Wenn das Ziel abgeliefert wird gibt es geld, ein alive auftrag der notgedrungen Tot abgeliefert wird gibt weniger geld, nicht gar kein geld.
Eine Lizenz erhält man von dem Kaiserreich, kein Aufwand.
Es gibt Jäger die Das ziel Tot abliefern um evtl. schlimmeres zu ersparen auch wenn sie dann weiniger geld kriegen.
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